Samstag, 28. Mai 2011

28.05.2011 - Und es kommt doch auf die Größe an !

Vorm Einkaufen sind wir kurz zu Arbeitskollegen meiner Eltern gefahren. Die hatten beim Aufräumen noch Spielzeug gefunden und ich habe es geschenkt bekommen !
Hier ist mein riesengroßes, unbespieltes, leuchtorangefarbenes Müllauto im XXL-Format:




Danke Ihr Lieben !!!
Das ist ja fast wie Geburtstag und Weihnachten zusammen !



Der Postbote hat zwei Briefe, nein Bescheide (!) gebracht:
  1. Ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 werden die Kosten für die Betreuung im "Haus für Spiel- und Beschäftigungstherapie" vorerst bis zum Ende des Kindergartenjahres 2011/2012 (= 31.07.2012) im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte gemäß §§ 53, 54, 97 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) aus Sozialhilfemitteln übernommen.
  2. Ab dem 01.08.2011 besteht kein Anspruch mehr auf Frühförderung. Der Bescheid, mit dem die Kostenübernahme für die mobile Frühförderung mit zwei Einheiten pro Woche bewilligt wurde, wird mit Wirkung vom 01.08.2011 für die Zukunft aufgehoben, da eine umfassende Betreuung im Kindergarten gegeben ist.
Als "gute" Beamtin muß Mutti mal anmerken, daß der Aufhebungsbescheid inhaltlich natürlich korrekt ist; er könnte aber durchaus noch "optimiert" werden. Normalerweise sind die Rechtsgrundlagen für die Aufhebung zu zitieren...

Womöglich handelt es sich hier um eine Änderung in den Verhältnissen und § 48 SGB X wurde angewendet ??? ;-)

*Klugscheißmodusaus*

Keine Kommentare: