Die anderen Kinder bei den Tagesmüttern nennen mich neuerdings "Olilein"...
Und Olilein hat heute eine 1/4 Banane gegessen (zermatscht natürlich) !
Darüber und über diese wunderschöne Hortensie im Nachbargarten der Tagesmütter haben meine Eltern sich sehr gefreut:
Die Freude darüber, das endlich der Kostenbeitragsbescheid gemäß§ 23 SGB VIII über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege gekommen ist und meine lieben Tagesmütter nun endlich ihr Geld für die ab 01.07. geleistete Arbeit bekommen, währte nicht lange.
Meine Eltern haben sich über die lange Bearbeitungsdauer (Antragstellung Anfang Juni), vor allem aber über die Art und Weise der Antragsbearbeitung und Bescheidung aufgeregt.
- Der Antrag wurde von meinen Eltern gemeinsam gestellt. Der Bescheid wurde jedoch nur an einen Antragsteller - und natürlich in guter alter Manier an den Vater und Ernährer der Familie - erteilt.
Diese Vorgehensweise kann meine Mutter im Jahr 2009 nicht akzeptieren. Anträge, die von zwei Personen gemeinsam gestellt werden, sind auch an beide Personen zu adressieren. - Die Betreuung hat am 01.07.2009 begonnen. Der Bescheid gilt bis zum 31.07.2009. Also sozusagen noch 2 Tage !
Auf der Internetseite steht geschrieben: „… ist nun eine Neubeantragung nötig, wenn Eltern Ihr Kind weiterhin von einer Tagespflegeperson betreuen lassen möchten. "Das soll so unbürokratisch wie möglich geschehen", sagt Katja Wiedenlübbert vom Verbund Kindertagespflege. "Wir haben an alle Eltern einen Meldebogen 'Fördervoraussetzungen' über die entsprechenden Bedarfs- und Fördervoraussetzungen gesandt. Dazu gehören gegebenenfalls auch Bescheinigungen vom Arbeitgeber.“
- Warum wird von Seiten der Sachbearbeitung nicht kurz und unbürokratisch nachgefragt, ob das Betreuungsverhältnis auch ab 01.08.09 weiterbesteht ?
- Warum enthält der Bescheid keinen entsprechenden Zusatz zur möglichen Weiterzahlung ?
- Warum werden nicht schon im Vorwege oder spätestens bei der Bewilligung die, für die Weiterbewilligung ab 01.08. erforderlichen Vordrucke übersandt und angefordert ? - Das Gleiche gilt für die von der Stadt gewünschten Einzugsermächtigung. Wenn die Stadt eine Einzugsermächtigung wünscht, warum übersendet sie sie dann nicht gleich, sondern die Eltern sollen sich darum kümmern ?
- Die monatliche Kostenbeteiligung soll unter Angabe des Aktenzeichens als Verwendungszweck überwiesen werden. Der Bescheid enthält jedoch kein Aktenzeichen.
- Der Bescheid enthält keine Zahlungsfrist für den bereits fast abgelaufenen Monat. Zukünftig (nach dem Bescheid gibt es gar keine Zukunft !) soll das Geld aber am 5. des Monats im voraus gezahlt werden !?
Vielleicht finden meine Eltern ja unter http://www.kindertagespflege-luebeck.de/ bei den FAQs ihre Fragen und die dazugehörigen Antworten... oder die Leiterin des Fachbereichs Kulturs nimmt Stellung zu dem Brief, den Mutti sofort in Brass aus der Hüfte geschossen hat.
Positiv sei aber angemerkt, daß die Sachbearbeiterin am Telefon immer sehr nett ist !
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